Vermummter Räuber überfällt Euskirchener Apotheke mit Hammer und Messer
Dragan ZimmerVermummter Räuber überfällt Euskirchener Apotheke mit Hammer und Messer
Im Sommer 2024 betrat ein vermummter Mann eine Apotheke in Euskirchen. Mit einem Hammer bedrohte er den Inhaber und erbeutete etwa 200 Euro aus der Kasse. Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni und war nicht im Voraus geplant.
Der Räuber näherte sich dem Rezepttresen und forderte Geld. Bei seiner Flucht zerschlug er mit dem Hammer eine Glasverblendung nahe dem Eingang und ließ ein Messer zurück. Die Behörden nahmen den Tatverdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an.
Ende Oktober verurteilte das Landgericht Bonn den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes. Der Mann hatte die Tat gestanden und dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt. Während des Verfahrens nahm der Apotheker seine persönliche Entschuldigung an.
Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Tat wurde weder als vorsätzlich geplant noch als professionell ausgeführt eingestuft. Der Fall ist damit abgeschlossen – der Verurteilte muss keine Haftstrafe sofort antreten.
