08 January 2026, 11:03

VfL Bochum bricht am Totensonntag mit Tradition – und bleibt doch regelkonform

Ein Innenblick in eine Kirche mit einem Kreuz, das eine Jesus-Skulptur und zahlreiche auf Stühlen sitzende Menschen vorweist.

VfL Bochum bricht am Totensonntag mit Tradition – und bleibt doch regelkonform

Deutschland gedachte am vergangenen Sonntag des Totensonntags, des evangelischen Buß- und Bettags, mit einem Tag der stillen Besinnung. Der Feiertag, bekannt für seine strenge Einhaltung, sah in Nordrhein-Westfalen bis 18 Uhr Einschränkungen bei Unterhaltungsangeboten – darunter auch Musik. Der VfL Bochum geriet jedoch in die Kritik, nachdem der Verein vor dem Spiel seiner U23 gegen den FC Gütersloh mit der Tradition brach.

Der Totensonntag zählt zu den stillsten Feiertagen Deutschlands, an denen Gesetze die ruhige Einkehr vorschreiben. In Nordrhein-Westfalen ist es bis 18 Uhr verboten, Musik zu spielen oder Unterhaltungsveranstaltungen abzuhalten. Dennoch begann die U23 des VfL Bochum ihr Spiel gegen den FC Gütersloh punkt 18 Uhr – und hielt sich damit an die zeitliche Vorgabe.

Der Verein verzichtete jedoch darauf, vor Anpfiff die übliche Vereinshymne Bochum abzuspielen. Zwar sorgte diese Entscheidung für Aufmerksamkeit, doch verstieß sie nicht gegen das Gesetz, da das Verbot lediglich Unterhaltung vor dem Abend betrifft. Die Partie selbst verlief ohne besondere Vorkommnisse. Die Durchsetzung der feierlichen Stille an solchen Tagen wird in Deutschland seit Langem diskutiert. Der Staat erhebt Kirchensteuern, und Geistliche haben Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, doch Kritiker hinterfragen, ob Einschränkungen wie Filmverbote – etwa die Indizierung von über 750 Titeln durch die FSK, darunter Das Leben des Brian – noch zeitgemäß sind. Am Totensonntag steht zwar die stille Besinnung im Mittelpunkt, doch die Einhaltung variiert.

Das U23-Spiel fand wie geplant statt, weitere Verstöße wurden nicht gemeldet. Der Verzicht des VfL Bochum auf die Hymne fiel auf, blieb aber regelkonform. Die Einhaltung des Feiertags, obwohl rechtlich verankert, wirft weiterhin Fragen nach seiner Bedeutung im modernen Deutschland auf.