Weidemilch-Siegel: Warum artgerechte Haltung oft nur ein Mythos ist
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Weidemilch für besonders artgerechte Tierhaltung steht – doch die Bedeutung des Siegels ist nicht immer eindeutig. Der Begriff selbst ist rechtlich nicht geschützt, was Raum für Verwirrung lässt. Sabine Klein von der Verbraucherzentrale NRW hat nun erläutert, worauf Käufer bei Milchpackungen achten sollten.
Damit Milch das Weidemilch-Label tragen darf, müssen Kühe mindestens 120 Tage im Jahr auf der Weide grasen. An diesen Tagen müssen sie mindestens sechs Stunden im Freien verbringen. Doch an den verbleibenden 245 Tagen können die Haltungsbedingungen stark variieren – manche Kühe werden weiterhin im Stall gehalten oder sogar angebunden.
Milch mit dem bloßen 3er-Logo (Haltungsform 3) garantiert überhaupt keinen Weidegang. Ohne das Weidemilch-Siegel kommen diese Kühe möglicherweise nie aus dem Stall. Nur Label wie Pro Weideland, Für mehr Tierschutz (Premiumstufe) oder Bio-Siegel schließen die Anbindung komplett aus. Gleiches gilt für die Haltungsform-Stufen 4 und 5 auf Weidemilch-Verpackungen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat auf ihrer Website weitere Hinweise veröffentlicht. Interessierte finden Details unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/35574. Alle bereitgestellten Bilder sind bei korrekter Quellenangabe und Nennung des Urheberrechts frei verwendbar.
Wer Milch von Kühen mit regelmäßigem Weidegang sucht, sollte sowohl auf das Weidemilch-Siegel als auch auf zusätzliche Tierschutz-Label achten. Fehlen diese, können die Tiere den Großteil des Jahres in beengender Stallhaltung verbringen. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, die Angaben auf den Verpackungen genau zu prüfen, um Erwartungen und Realität in Einklang zu bringen.
