Freundin nach Beziehungskrise erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag nach Beziehungstragödie in Dortmund
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er im Januar 2025 seine Freundin erstochen hatte. Das Landgericht Dortmund fällte das Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist und angefochten werden kann. Der Fall nahm seinen Anfang, als die Frau die Beziehung beenden wollte.
Der Angeklagte gestand, seine Freundin getötet zu haben, nachdem sie sich von ihm trennen wollte. Die Ermittlungen ergaben, dass er bereits Wochen zuvor seinen Job verloren hatte, dies jedoch vor ihr verheimlicht hatte. Als sie die Wahrheit herausfand, steigerte sich seine Eifersucht und Wut – insbesondere, als er erfuhr, dass sie sich in einen Kollegen verliebt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt. Das Gericht regte jedoch später eine Überprüfung der Anklage an, da es keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Tat gab. Die Richter konnten zudem nicht zweifelsfrei nachweisen, dass allein Eifersucht der Beweggrund für die Tat war, da auch die psychische Labilität des Angeklagten eine Rolle spielte.
Nach der Tat blieb der Mann drei Tage lang in der Wohnung, bevor er floh. Die Polizei nahm ihn später in Bremerhaven fest, wo er sich während der Konfrontation mit einer Gaswaffe in die Stirn schoss.
Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft, doch das Urteil ist noch nicht endgültig. Der Fall war geprägt von Täuschung, emotionaler Zerrüttung und einer gewaltsamen Eskalation. Die Handlungen des Angeklagten vor und nach der Tat waren zentrale Punkte des Prozesses.
