07 June 2026, 10:27

Zoll entdeckt 19.000 Euro Gold- und Diamantschmuck am Körper eines Reisenden

ZKA-MS: Goldschmuggel kostet FMO-Reisende teuerZoll verhindert Schmuggel von Waren im Wert von mindestens 19.000 Euro

Zoll entdeckt 19.000 Euro Gold- und Diamantschmuck am Körper eines Reisenden

Ein 67-jähriger Mann muss mit hohen Geldstrafen rechnen, nachdem Zollbeamte am Flughafen Münster Osnabrück unversteuerten Gold- und Diamantschmuck im Wert von über 19.000 Euro bei ihm entdeckt hatten. Die in der Türkei erworbenen Stücke waren bei einer Routinekontrolle an seinem Körper sowie in seinem Gepäck versteckt worden.

Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten den Mann nach seiner Ankunft kontrollierten. Er trug eine goldene Kette und ein Armband, behauptete jedoch zunächst, diese nicht während seiner Reise gekauft zu haben. Bei einer genaueren Überprüfung fanden die Beamten Diamantohrringe, die er unter seinen Haaren versteckt hatte.

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In seinem Gepäck stießen die Zöllner zudem auf Kreditkartenabrechnungen, die den Kauf des Schmucks im Ausland bestätigten. Außerdem entdeckten sie eine Designersonnenbrille und eine Luxus-Armbanduhr. Der Mann reiste in Begleitung einer Bekannten, die ebenfalls Goldschmuck bei sich führte. Im Gegensatz zu ihm konnte sie jedoch durch Fotos und ein „Eigentumsnachweis“-Zertifikat belegen, dass es sich bei ihren Stücken nicht um Neuanschaffungen handelte.

Die Frau besaß zudem Aufnahmen, die den Mann beim Anprobieren des Schmucks in der Türkei zeigen. Unterdessen trug seine Begleiterin einen Zettel mit sich, auf dem die gekauften Artikel und ihre Preise aufgelistet waren. Die Zollbeamten beschlagnahmten sämtliche nicht deklarierten Waren und leiteten ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Mann ein.

Ihm drohen nun Einfuhrabgaben von mehr als 4.000 Euro sowie ein mögliches Bußgeld wegen des Versuches, die Gegenstände zu schmuggeln. Der beschlagnahmte Schmuck, die Sonnenbrille und die Armbanduhr bleiben vorerst in Verwahrung, während die Ermittlungen andauern. Die Frau, mit der er gereist war, blieb straffrei, da sie nachweisen konnte, dass ihr Schmuck nicht zu den undeklarierten Waren gehörte.

Quelle