Zoll stoppt Transporter mit illegalen Feuerwerkskörpern und Schwarzware auf der A44
Gordon AdlerZoll stoppt Transporter mit illegalen Feuerwerkskörpern und Schwarzware auf der A44
Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 illegale Feuerwerkskörper und nicht deklarierte Waren beschlagnahmt, nachdem sie einen in Rumänien zugelassenen Transporter angehalten hatten. Das Fahrzeug, das zwischen Soest und Erwitte unterwegs war, transportierte zwei britische Männer, die keine ordnungsgemäßen Importdokumente für ihre Waren vorlegen konnten. Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Sprengstoffrecht.
Der Vorfall begann, als die Beamten den Transporter zu einer Kontrolle anhielten. Im Inneren entdeckten sie vier Kartons mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, deren privater Import in die EU verboten ist. Neben den Sprengstoffen fanden die Ermittler nicht konforme E-Zigaretten sowie eine Vielzahl nicht deklarierter Waren – darunter Elektronikartikel, Kleidung, Lebensmittel, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und sogar ein Go-Kart.
Der 41-jährige Fahrer, dem das Fahrzeug gehörte, gab an, für die Lieferung verantwortlich zu sein. Beide Männer konnten die für den Warenimport in die EU erforderlichen Papiere nicht vorweisen. Nach den Zollbestimmungen dürfen Reisende zwar Waren bis zu bestimmten Freigrenzen zollfrei einführen – alle Güter müssen jedoch bei der Einreise deklariert werden. Das Duo beglich 2.200 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben und hinterlegte eine Kaution in Höhe von 2.500 Euro. Der Fall wurde inzwischen an das Zollfahndungsamt Essen weitergeleitet, das die Ermittlungen nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg führt.
Den beiden britischen Reisenden drohen nun strafrechtliche Untersuchungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Die Ermittlungen dauern noch an, der Name des zuständigen Essener Zollbeamten wurde jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben. Die beschlagnahmten Waren und die geleisteten Zahlungen unterstreichen die Schwere der mutmaßlichen Verstöße.