Zoll stoppt undurchsichtigen Mini-Bagger-Transport auf der A2 bei Hamm
Georgine MansZoll stoppt undurchsichtigen Mini-Bagger-Transport auf der A2 bei Hamm
Zollbeamte hielten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Fahrer an, nachdem sie auf einem Anhänger mit polnischem Kennzeichen einen Mini-Bagger entdeckt hatten. Der 42-jährige Mann behauptete, er habe die Maschine in Großbritannien gekauft und wolle sie für einen privaten Hausbau nach Polen bringen. Die erforderlichen Zollpapiere für das Fahrzeug konnte er jedoch nicht vorlegen.
Der Fahrer versuchte, den Bagger ohne ordnungsgemäße Deklaration in die EU einzuführen. Zwar präsentierte er eine Rechnung über etwa 15.000 Euro, doch fehlten die verpflichtenden Zolldokumente. Dieser Mangel weckte Misstrauen, da Waren aus Drittländern bei der Einfuhr in die EU stets mündlich beim Zoll anzumelden sind, um die anfallenden Abgaben zu berechnen.
Nach EU-Vorschriften sind zollfreie Einfuhren nur innerhalb enger Grenzen möglich: 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg anreisen, und 175 Euro für unter 15-Jährige. Wer diese Freigrenzen überschreitet, muss Einfuhrabgaben entrichten. Der Wert des Baggers lag weit über diesen Schwellenwerten, weshalb eine Mehrwertsteuernachzahlung von rund 2.870 Euro fällig wurde.
Die Behörden leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ein. Nach Begleichung der ausstehenden Abgaben durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Der Fall unterstreicht die Pflicht, hochwertige Waren bei der Einreise in die EU anzumelden. Die Zollbeamten bestätigten, dass der Bagger nicht ordnungsgemäß deklariert worden war. Der Fahrer beglich die fälligen Abgaben, muss sich aber weiteren rechtlichen Prüfungen stellen.
