Amtsgericht Gelsenkirchen stoppt umstrittene Grundsteuer-Erhöhungen im Ruhrgebiet
Dragan ZimmerGericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten - Amtsgericht Gelsenkirchen stoppt umstrittene Grundsteuer-Erhöhungen im Ruhrgebiet
Amtsgericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
Amtsgericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
Ein Amtsgericht in Gelsenkirchen hat höhere Grundsteuersätze für Gewerbe- und unbebaute Grundstücke für rechtswidrig erklärt. Das Urteil betrifft vier Großstädte in Nordrhein-Westfalen und hebt lokale Regelungen auf, die Wohnimmobilien begünstigten. Eigentümer von Nicht-Wohnflächen, die gegen die Steuerbescheide klagten, haben nun Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass Kommunen nicht automatisch höhere Bewertungsmaßstäbe für Gewerbe- oder Brachflächen anwenden dürfen. Zwar dürfen Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen die Steuern für Wohnimmobilien senken – doch die Richter urteilten, dass eine Erhöhung der Abgaben für andere Flächentypen zum Ausgleich gegen das Gesetz verstößt. Die Richter werteten solche Praktiken als Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Steuergerechtigkeit.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Grundsteuerbescheide in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen nun neu berechnet werden müssen. Grundstückseigentümer, die aufgrund der bisherigen Regelungen höhere Sätze zahlen mussten, erhalten eine Anpassung. Mögliche Berufungen könnten noch Einfluss darauf nehmen, wie Kommunen künftig ihre Steuerpolitik gestalten.