Banken wenden sich von der AfD ab – doch nicht alle dürfen das
Rechtspopulistische AfD gerät in finanzielle Isolation – Banken kündigen Konten
Die rechtspopulistische AfD steht vor einer wachsenden finanziellen Isolation, da immer mehr Banken die Geschäfte mit der Partei beenden. Die Kündigungen erfolgen vor dem Hintergrund eines laufenden Rechtsstreits zwischen der AfD und dem deutschen Verfassungsschutz, der die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Mehrere Finanzinstitute haben nun Konsequenzen aus dieser Bewertung gezogen und Konten der Partei sowie ihrer regionalen Gliederungen geschlossen.
Gleichzeitig hat sich der Verfassungsschutz bereit erklärt, die Extremismus-Einstufung vorerst nicht zu wiederholen, bis ein Gericht endgültig über den Fall entschieden hat.
Zuletzt hat die Verbundbank OWL, eine Genossenschaftsbank in Nordrhein-Westfalen, die Zusammenarbeit mit der AfD beendet. Als Begründung nannte die Bank einen Konflikt mit den eigenen Werten und Grundsätzen. Zuvor hatten bereits die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Targobank die AfD als Kundin abgelehnt, nachdem eines ihrer Konten geschlossen worden war. Auch mehrere Volksbank-Filialen in Ostwestfalen folgten diesem Beispiel und beendeten die Geschäfte mit lokalen AfD-Verbänden.
Nicht alle Banken gehen jedoch diesen Weg. Die Sparkasse Düsseldorf kann die AfD nicht als Kundin ablehnen und verweist auf gesetzliche Verpflichtungen nach dem Zahlungskontengesetz, das Finanzinstitute dazu verpflichtet, alle Kunden ohne Diskriminierung zu bedienen. Die GLS Bank, bekannt für ihr ethisches Bankenmodell, hat zwar Konten von linksgerichteten Organisationen wie der DKP und der Roten Hilfe geschlossen, betont jedoch, dass ihre Entscheidungen auf Compliance-, Risiko- und Geldwäschepräventionsregeln beruhen – und nicht auf politischer Voreingenommenheit.
Die AfD reagierte mit Forderungen nach gesetzlichen Änderungen, um das, was sie als „politisch motiviertes Debanking“ bezeichnet, zu verbieten. Die Partei argumentiert, dass ein neutraler Zugang zu Bankdienstleistungen bereits durch bestehende Gesetze garantiert sein müsse. Kritiker werfen den Banken, die weiterhin mit der AfD zusammenarbeiten, hingegen vor, nicht nur Konflikte zu scheuen, sondern auch gleichgültig gegenüber den öffentlichen Äußerungen der Partei zu sein.
Der Streit beschränkt sich nicht auf den Bankensektor. Der Verfassungsschutz hatte die AfD erstmals als rechtsextrem eingestuft – eine Klassifizierung, gegen die die Partei gerichtlich vorgeht. Während das Verfahren läuft, hat die Behörde die weitere Verwendung dieser Einstufung vorläufig ausgesetzt. Das Urteil könnte maßgeblich beeinflussen, ob sich in Zukunft noch mehr Banken von der AfD distanzieren.
Für die Institute, die die Zusammenarbeit mit der AfD beenden, bietet der Schritt die Möglichkeit, sich mit Kunden zu solidarisieren, die rechtspopulistische Politik ablehnen. Die Entscheidungen zeigen jedoch auch das grundsätzliche Spannungsfeld zwischen den rechtlichen Pflichten von Banken und ihren ethischen Positionierungen. Solange das Gericht noch kein Urteil über die Einstufung des Verfassungsschutzes gefällt hat, bleibt die Debatte, ob Banken kontroversen politischen Gruppen die Dienstleistungen verweigern dürfen oder sollen, ungelöst.