Betrunkener Fahranfänger mit 1,2 Promille in Hagen gestoppt
Ein 20-jähriger Autofahrer aus Hagen wurde in den frühen Morgenstunden des Sonntag, 15. März, wegen Trunkenheit am Steuer angehalten. Die Polizei hatte sein auffälliges Fahrverhalten auf der Frankfurter Straße bemerkt, bevor er auf der Hochstraße abrupt vor ihrem Streifenwagen zum Stehen kam.
Der Vorfall begann gegen 6:10 Uhr, als Beamte beobachteten, wie der Mann mit seinem Opel unkontrolliert nach links ausscherte und Mühe hatte, die Spur zu halten. Ohne ein Signal der Polizei hielt er plötzlich vor ihrem Fahrzeug auf der Hochstraße an.
Bei der Kontrolle roch es stark nach Alkohol. Der Fahrer zeigte deutliche Anzeichen von Trunkenheit: gläserner Blick, gerötete Bindehaut und verwascene Sprache. Ein Atemalkoholtest bestätigte einen Wert von über 1,2 Promille – weit über der gesetzlich erlaubten Grenze für sein Alter und seinen Status als Fahranfänger.
Die Behörden zogen ihm sofort den Führerschein ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Er wurde zur Wache gebracht, wo eine Blutprobe für weitere Untersuchungen entnommen wurde. Mittlerweile wurde Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr erhoben.
Nach deutschem Recht gilt für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit eine 0,0-Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille droht eine strafrechtliche Verfolgung, die mit bis zu einem Jahr Haft oder hohen Geldstrafen geahndet werden kann. Zudem werden drei Punkte in Flensburg fällig, der Führerschein wird entzogen, und eine verpflichtende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist erforderlich, die zwischen 2.500 und 3.000 Euro kostet.
Dem Fahrer drohen nun schwerwiegende rechtliche Konsequenzen, darunter eine mögliche Haftstrafe und der Verlust des Führerscheins. Sein Fall wird vor Gericht verhandelt, wobei die MPU zusätzliche finanzielle und bürokratische Hürden mit sich bringt, bevor er wieder legal Auto fahren darf.