Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen
Gordon AdlerErste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen
Opfer des spektakulären Einbruchs bei der Gelsenkirchener Sparkasse erhalten nun erste Entschädigungszahlungen. Die ersten Auszahlungen erfolgten über Hausratversicherungen. Im Durchschnitt
Der Anwalt Daniel Kuhlmann hat für elf Mandanten erfolgreich rund 250.000 Euro erstritten. Seine Fälle stützten sich maßgeblich auf lückenlose Dokumentationen der in den Schließfächern verwahrten Wertgegenstände. Ohne detaillierte Nachweise gestalteten sich die Schadensersatzforderungen deutlich schwieriger.
Andere Juristen wie Ralf Bürger und Christian Dreier konnten für einen einzelnen Klienten etwa 20.000 Euro durchsetzen. Viele Betroffene hingegen gingen leer aus, da ihre Hausratversicherungen keine Zusatzdeckungen für Verluste aus Schließfächern vorsahen. Zwar sind die Fächer über die Sparkasse selbst mit rund 10.300 Euro pro Box versichert – doch dies deckt die Schäden bei Weitem nicht ab.
Mittlerweile wurden zwei Klagen gegen die Bank beim Landgericht Essen eingereicht. Eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt, in der weitere Forderungen verhandelt werden könnten.
Die Auszahlungen markieren einen ersten Schritt für die Geschädigten. Doch nicht alle erhalten volle Entschädigung – viele scheitern an Versicherungslücken. Die anstehende Gerichtsverhandlung könnte zeigen, ob weitere Ansprüche durchsetzbar sind.






