27 January 2026, 19:12

Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Stadt muss sie wieder einsetzen

Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Classification Morale des Hommes qui ont pris part à la Révolution Française" und französischer Text auf der sichtbaren Seite.

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Stadt muss sie wieder einsetzen

Ein Gericht hat entschieden, dass die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dinslaken rechtswidrig war. Die Stadt muss die Beamtin nun wieder in ihr Amt einsetzen, nachdem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Degradierung für ungesetzlich erklärt hat. Der Streit dreht sich um einen langjährigen Konflikt zwischen der Beauftragten und dem Oberbürgermeister der Stadt.

Die Gleichstellungsbeauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, war 2012 erstmals in ihr Amt berufen worden und hatte 2019 die Leitung des Gleichstellungsbüros übernommen. Sie unterstand direkt dem Oberbürgermeister und bekleidete eine höher dotierte Position. Die Spannungen begannen 2020, als Gabriele Preuß das Amt der Oberbürgermeisterin antrat. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten über den Gleichstellungsplan der Stadt sowie über Stellenausschreibungen.

Ende 2023 versetzte die Stadt sie in eine niedriger eingestufte Position im Allgemeinen Sozialen Dienst. Der Schritt folgte auf anhaltende Auseinandersetzungen, doch das Gericht urteilte, dass eine Herabstufung einer etablierten, unabhängigen Stelle nicht zulässig sei. Zudem stellte es klar, dass eine Kommune eine solche Position nicht nachträglich in ihrem Status mindern darf, sobald sie einmal geschaffen wurde. Der 2025 neu gewählte Oberbürgermeister hatte die Maßnahme zunächst bestätigt. Das Landesarbeitsgericht hob die Entscheidung jedoch auf und ordnete die Wiedereinsetzung der Beauftragten an (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24). Gleichzeitig ließ es eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu, sodass weitere rechtliche Prüfungen möglich bleiben.

Das Urteil bedeutet, dass die Beauftragte in ihre ursprüngliche Position als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros zurückkehrt. Die Stadt ist verpflichtet, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen, und beendet damit einen jahrelangen Streit über ihre Rolle. Weitere rechtliche Schritte bleiben möglich, falls die Stadt Berufung einlegt.