Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen: Kölner Unternehmer unterliegt im Rechtsstreit
Ignaz KreuselGericht bestätigt Verbot des Handels mit Cannabis-Sämlingen - Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen: Kölner Unternehmer unterliegt im Rechtsstreit
Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von getopften Cannabis-Jungpflanzen verloren. Das Verwaltungsgericht entschied, dass es sich bei diesen Pflanzen um Cannabis handelt und ihr kommerzieller Verkauf damit illegal ist. Die Entscheidung folgt auf eine Auseinandersetzung darüber, ob die Jungpflanzen als legales Vermehrungsmaterial gelten.
Der Unternehmer, der in Köln ein Ladengeschäft und einen Online-Shop betreibt, hatte argumentiert, seine getopften Jungpflanzen seien lediglich Vermehrungsmaterial. Nach geltendem Recht dürfen gewerbliche Händler solche Artikel verkaufen. Das Gericht widersprach jedoch und stellte klar, dass selbst junge Pflanzen ohne Blüten oder Knospen als Cannabis einzustufen sind.
Die Stadt Köln hatte dem Unternehmer bereits den Verkauf der Jungpflanzen untersagt – unter Berufung auf das Cannabiskontrollgesetz. Dieses erlaubt zwar den privaten, nichtkommerziellen Anbau für den Eigenbedarf, verbietet aber den gewerblichen Verkauf. Das Gericht bestätigte diese Position und präzisierte, dass die Jungpflanzen nicht als Stecklinge oder legales Vermehrungsmaterial gelten.
Dem Unternehmer bleibt nun die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen Berufung einzulegen. Unterdessen bleibt unklar, wie viele offiziell zugelassene Cannabis-Anbauvereine es in der Region nach dem neuen Cannabissteuergesetz gibt.
Das Urteil bestätigt, dass der Verkauf von getopften Cannabis-Jungpflanzen nach deutschem Recht weiterhin verboten ist. Die Entscheidung blockiert das Geschäftsmodell des Unternehmers – es sei denn, sie wird in der Berufungsinstanz gekippt. Bis auf Weiteres bleibt die gewerbliche Abgabe von Cannabispflanzen, selbst in frühen Wachstumsphasen, untersagt.






