KI-Überwachung: Bundesländer erweitern Polizeibefugnisse mit umstrittenen Technologien
Dragan ZimmerKI-Überwachung: Bundesländer erweitern Polizeibefugnisse mit umstrittenen Technologien
Deutsche Bundesländer erweitern die Befugnisse der Polizei mit neuen Gesetzen zur KI-gestützten Überwachung. Die Änderungen ermöglichen es den Behörden, fortschrittliche Technologien wie Gesichtserkennung, Verhaltensscanner und Drohnenüberwachung einzusetzen. Mehrere Regionen haben bereits ähnliche Maßnahmen in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg und Baden-Württemberg verabschiedet oder vorgeschlagen – doch dies wirft Fragen zum Umgang mit Daten und zum Datenschutz auf.
Nordrhein-Westfalen hat kürzlich sein Polizeigesetz geändert, um die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Überwachungssystemen zu erlauben. Betroffen sind dabei Informationen von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen. Die aktualisierten Regelungen sehen zudem die Verwendung kommerzieller Tools wie Gesichtserkennungssoftware vor.
In Berlin wird derzeit ein umfassenderes Polizeigesetz diskutiert, das den Einsatz von KI-gestützten Kameras, Verhaltensanalysen und Drohnen-Videoüberwachung vorantreiben soll. Ein konkreter Politiker als federführende Kraft für den Entwurf wurde bisher nicht genannt, doch die Vorlage befindet sich noch in der Prüfung. Sachsen geht in seinem Gesetzentwurf noch einen Schritt weiter: Dort sollen Drohnen künftig auch ohne konkreten Verdacht Aufnahmen aus dem Inneren fahrender Fahrzeuge machen dürfen. Auch Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin bereiten vergleichbare rechtliche Anpassungen vor – ein Zeichen für einen grundlegenden Wandel in den Polizeimethoden.
Die neuen Gesetze räumen der Polizei weitreichenden Zugang zu personenbezogenen Daten für das KI-Training und die Echtzeitüberwachung ein. Drohnen, Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse sind nun in mehreren Bundesländern rechtlich verankert. Zwar erhalten die Behörden damit erweiterte Überwachungsmöglichkeiten, doch bleiben Bedenken hinsichtlich Kontrolle und Privatsphäre weiterhin ungeklärt.