23 March 2026, 04:29

Streit um Rodung des "Sünderwäldchens" für Tagebau Hambach eskaliert

Schwarzes und wei├čes Foto eines Kohlebergbaus mit Geb├Ąuden, Masten und B├Ąumen im Hintergrund und Text unten.

Was Sie über die Rückeroberung des 'Sündlichen Waldes' wissen müssen - Streit um Rodung des "Sünderwäldchens" für Tagebau Hambach eskaliert

"Sünderwäldchen": Streit um Rodung eines kleinen Waldstücks nahe dem Tagebau Hambach

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Ein kleines Waldgebiet mit dem Namen "Sünderwäldchen" soll in Nordrhein-Westfalen in der Nähe des Braunkohletagebaus Hambach gerodet werden. Die Räumung hat die Spannungen neu entfacht und erinnert an die früheren Proteste um die Besetzung des Hambacher Forstes. Die Behörden haben den Zutritt zum Gebiet nun verboten, noch bevor am 1. Oktober die Fällarbeiten beginnen.

Der Name des Waldes geht auf lokale Sagen zurück, in denen sich Dorfbewohner einst heimlich dort trafen. Heute dreht sich der Konflikt um Pläne, am Standort Kies und Sand abzubauen. Der Energiekonzern RWE behauptet, das Material sei unverzichtbar, um die Ufer eines künftigen Sees zu stabilisieren, der nach dem Ende des Braunkohleabbaus in den kommenden Jahren entstehen soll.

Kritiker argumentieren, es handele sich um ein funktionsfähiges Ökosystem, das zerstört werde – zudem könnten die abgebauten Materialien für eine Yachthafen-Anlage genutzt werden. Die Umweltorganisation BUND NRW lehnt die Rodung ab und verweist auf alternative Abbauflächen. Gleichzeitig betont sie, dass dieser Streit unabhängig von der grundsätzlichen Debatte um Braunkohleabbau und Kohlekraft sei.

Rechtliche Prüfungen ergaben keine Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen. Dreizehn geschützte Arten, darunter Bechsteinfledermäuse, Haselmäuse und seltene Libellen, sind von den Arbeiten betroffen. Als Ausgleichsmaßnahmen wurden vor der Rodung Ersatzbaumhöhlen, Winterquartiere für Fledermäuse und temporäre Schutzbarrieren angeordnet. Im Januar bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster die Genehmigung und urteilte, dass keine kritischen Lebensräume verloren gehen würden.

Anders als der Hambacher Forst unterliegt dieses kleinere Waldstück nicht denselben Naturschutzvereinbarungen. RWE versichert, alle notwendigen Genehmigungen lägen vor, und die Arbeiten seien für die sichere Gestaltung der Uferböschungen unerlässlich. Ab dem 20. Oktober wird die Polizei das Betretungsverbot durchsetzen und bei Widerstand mit Räumungen vorgehen.

Die Baumfällungen beginnen am 1. Oktober; die Behörden sind darauf vorbereitet, Personen zu entfernen, die das Verbot ignorieren. Langfristig soll das gerodete Gelände Teil des geplanten Sees werden – ein weiterer Eingriff in die Landschaft der Region. Bis dahin steht die Durchsetzung der Maßnahmen und das Schicksal der verbleibenden Tierwelt im Mittelpunkt.

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