Bedingte Freiheitsstrafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Vermögensverwalter ist zu einer längeren Bewährungsstrafe als erwartet verurteilt worden, nachdem er Kunden um mehr als zwei Millionen Euro betrogen hatte. Das Amtsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen verkündete am Freitag sein Urteil, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte.
Der Vermögensverwalter räumte ein, Anleger getäuscht zu haben, und wurde wegen 39 Fällen von Betrug angeklagt. Statt das Geld der Kunden zu schützen, leitete er die Gelder in hochriskante Investitionen um, um eigene Handelsverluste auszugleichen. Bis 2021 waren diese Anlagen zusammengestürzt und hatten das gesamte investierte Kapital vernichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Das Gericht verlängerte diese Frist jedoch über den Antrag hinaus. Zwei Monate der Strafe waren bereits vor der endgültigen Urteilsverkündung verbüßt worden.
Der Fall endet mit einer Bewährungsauflage, die über die Forderungen der Anklage hinausgeht. Der finanzielle Schaden für die Anleger beläuft sich auf über zwei Millionen Euro – die Kunden erhalten keine Entschädigung für ihre Verluste. Mit der Entscheidung des Gerichts sind die rechtlichen Verfahren in Münster abgeschlossen.






