Windpark im Hochsauerlandkreis: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Gordon AdlerDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark im Hochsauerlandkreis: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies einen Eilantrag ab und entschied, dass die Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für das geplante Projekt mit sechs Turbinen im Hochsauerlandkreis, das nun wie vorgesehen umgesetzt werden kann.
Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Sein Fluggelände, eines der meistfrequentierten in der Region, verbietet bereits aus Sicherheitsgründen Starts bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h.
Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei niedrigeren Windstärken riskante Bedingungen schaffen würden. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h sicher möglich blieben, und verworfen damit die Behauptung einer existenziellen Bedrohung für den Verein. Zudem betonten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei.
Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Das Urteil ermöglicht nun den Baubeginn ohne weitere rechtliche Verzögerungen.
Mit der Ablehnung des Eilantrags kann der Windpark mit sechs Turbinen nun realisiert werden. Die richterliche Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für den Flugbetrieb weiterhin ausreichen. Der Verein muss sich nun an die Umsetzung des Projekts in der Region anpassen.






