Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach zwei Monaten Beschlagnahmung frei
Georgine MansZoll gibt 20.000 Cannabissamen nach zwei Monaten Beschlagnahmung frei
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen an ein niederländisches Unternehmen zurückgegeben, nachdem sie die Sendung über zwei Monate lang beschlagnahmt hatten. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, waren Anfang August bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze sichergestellt worden.
Die Beschlagnahmung erfolgte im Kreis Viersen, wo Beamte die Lieferung im Rahmen standardmäßiger Grenzkontrollen stoppten. Obwohl Cannabissamen in Deutschland rechtlich als Vermehrungsmaterial eingestuft sind, löste ihr hoher Wert eine genauere Prüfung aus.
Es folgte eine Untersuchung durch Zoll und Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung des Falls bestätigten die Behörden, dass die Samen die gesetzlichen Anforderungen für die Einfuhr erfüllten. Am 22. Oktober 2025 gab das Zollamt Krefeld die Sendung offiziell an das niederländische Unternehmen frei, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Das Unternehmen hat die Ware inzwischen vom Zoll abgeholt. Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen – sofern sie als Vermehrungsmaterial klassifiziert werden – weiterhin für die Einfuhr nach Deutschland zugelassen sind. In dem Fall werden keine weiteren rechtlichen Schritte erwartet.






