Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht wegen gefälschter Rezepte
Georgine MansDrei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht wegen gefälschter Rezepte
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, ein System mit gefälschten Rezepten für ein teures Wundversorgungsprodukt betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinschaftlichem Handeln mit krimineller Absicht aus.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – ein Wundversorgungsprodukt, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Ihr Pflegedienst rechnete die Verbände anschließend bei den Kassen ab, obwohl die Patienten sie nie erhielten.
Der Apotheker soll im Gegenzug den Großhandelspreis abzüglich eines zehnprozentigen Nachlasses für jedes gefälschte Rezept einbehalten haben. Insgesamt führte das System zu unrechtmäßigen Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Der Apotheker bestreitet, von dem Betrug gewusst zu haben, und erklärt, er habe sich auf die Zusicherung verlassen, dass Wundversorger die Kassen nicht direkt belasten könnten und die Kosten niedriger ausfallen würden.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen – davon sind bereits 900.000 Euro beglichen, der Rest soll in monatlichen Raten von 10.000 Euro abgeführt werden. Eine Rückforderung beim Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.
Seit 2020 haben deutsche Gesundheitsbehörden und Gesetzgeber die Vorschriften für hochpreisige Wundversorgungsprodukte verschärft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führte mehr Prüfungen durch, während die Heilmittel-Richtlinie 2022 und 2024 aktualisiert wurde, um strengere Erstattungsregeln, Kostenkontrollen und Dokumentationspflichten durchzusetzen. Diese Änderungen folgten auf Skandale wie den Fall SymbioInfekt TheraKit und führten zu vermehrten Ablehnungen von Erstattungsanträgen sowie zu rechtlichen Schritten gegen Anbieter.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob die beiden Angeklagten wissentlich zusammenarbeiteten, um die Kassen zu betrügen. Ein Teil der erbeuteten Gelder wurde bereits sichergestellt, doch dem Apotheker könnten noch Jahre der Rückzahlung drohen. Der Fall spiegelt die verstärkten Bemühungen wider, Betrug im deutschen Gesundheitswesen konsequent zu bekämpfen.






